Euskirchen: Gaspreiserhöhungen erneut für unwirksam erklärt
Das Amtsgericht Euskirchen hat erneut Gaspreiserhöhungen des Gasversorgers Regionalgas Euskirchen für unwirksam erklärt.
In dem Urteil vom 29.12.2011 ging es um die Preisanpassungsklausel in den Gasversorgungs-Sonderverträgen. Das Gericht erklärte die seit dem Jahr 2005 aufgrund dieser Klausel vorgenommenen Gaspreiserhöhungen für ungültig, wie das regionale Wirtschaftsportal „business.on“ berichtet.
Kunden des Gasversorgers Regionalgas Euskirchen, die über einen Gasversorgungs-Sondervertrag mit einer intransparenten Preisanpassungs-klausel mit Erdgas beliefert wurden oder immer noch beliefert werden, haben nach diesem Urteil weiterhin gute Aussicht, zu viel bezahltes Geld zurückerstattet zu bekommen, soweit diese noch nicht verjährt sind. Nicht verjährt sind Forderungen aus Rechnungen ab 2009. Die Möglichkeit der Rückerstattung besteht übrigens auch dann, wenn Gaskunden Preiserhöhungen nicht ausdrücklich widersprochen haben.













