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Biogasrat: Markthemmnisse für Verstromung von Biomethan aufheben

Biomethan-Anlage in SchwedtDer Biogasrat hat im Rahmen der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Gesetzes die Beseitigung der politischen Markthemmnissen gefordert, die den Handel mit Biomethan und seine Nutzung in KWK-Anlagen derzeitig fast vollständig unmöglich machen. „Wenn diese Markthemmnisse nicht ganz schnell beseitigt werden, wird es keine neuen mit Biomethan betriebenen KWK mehr in Deutschland geben“, warnt Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrats. Die Markthemmnisse für die Verstromung von Biomethan liegen nach Ansicht des Biogasrats ausschließlich im regulatorischen Bereich.

Das Verbot der getrennten Bilanzierung, das aus der Begründung des Entwurfes des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abgeleitet wird, führt beispielsweise dazu, dass bei der Verstromung von Biomethan keine maßgeschneiderten Produkte mit garantierter Zusammensetzung und damit kalkulierbarer EEG-Vergütung angeboten werden können. Der KWK-Anlagenbetreiber, der Biomethan einsetzen will, muss aber zum Zeitpunkt der Bestellung für die Dauer des Liefervertrages sicher sein, dass er aufgrund der Verstromung von Biomethan auch die kalkulierte Vergütung erhält, die einer gutachterlichen Nachprüfung ein Jahr später standhält.

Der Biogasrat fordert deshalb, dass die Einsatzstoffe gemäß den Rohstoffvergütungsklassen des EEG für Biomethan und Reststoffe außerhalb des EEG für sich bilanziert und zu Handelsprodukten zusammengestellt werden können. Dadurch könnte der Handel mit Biomethan herstellungsbedingte Schwankungen in der Zusammensetzung des Biomethans ausgleichen. Das Gebot des lückenlosen Herkunftsnachweises vom Biomethan würde durch eine getrennte Bilanzierung nicht berührt. 

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