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Fracking: VKU drängt auf gesetzliche Neuregelung

30.04.2013 von

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) beobachtet die derzeitige Entwicklung bei der gesetzlichen Neuregelung zum Fracking (Tiefenbohrungen nach Schiefer- oder Kohleflözgas) mit Sorge. Komme kein Kompromiss zustande, werden die zuständigen Bergämter weiterhin nach dem alten Rechtsrahmen genehmigen, der in Bezug auf die Aufsuchung und Gewinnung von Schiefer- oder Kohleflözgas nicht ausreichend ist.

„Die auf dem Tisch liegenden Regelungs-vorschläge sind grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung, nur müssen sie endlich konkreter werden, um sie auch in der Praxis angemessen vollziehen zu können", sagt VKU-Vizepräsident Michael Beckereit. Er fordert, „den Gesetzesrahmen so schnell als möglich anzupassen. Keine Lösung ist die schlechteste Lösung. Wasserversorger und Bürger brauchen hier dringend ein Ergebnis."

Die vorliegenden Entwürfe von Bundesumweltminister Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Rösler zur Änderung des gesetzlichen Rahmens sehen grundsätzlich ein Bohrverbot in Wasserschutz- und Heilquellengebieten vor. Zudem sollen Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas oder Erdöl in Zukunft einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, in die auch die zum Einsatz kommenden Chemikalien und das rückgeförderte Lagerstättenwasser miteinbezogen werden.

Bei zukünftigen Fracking-Vorhaben sollen außerdem die Wasserbehörden verpflichtend beteiligt werden. Der VKU hatte in den Gesetzesentwürfen vor allem eine Ausdehnung des Fracking-Verbots auf Wassereinzugsgebiete gefordert sowie Änderungen bei der Entsorgung des Flowback und Lagerstättenwassers, um auch hier die Wasserressourcen wirkungsvoller zu schützen.