BGH-Urteil zu Preisklauseln: Hunderttausende können Geld zurückverlangen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern entschieden, dass 25 RWE-Gassonderkunden wegen der unwirksamen Vertragsbedingungen Rückzahlungen von insgesamt 16.128,63 Euro zustehen. Hunderttausende ebenfalls betroffnene Gaskunden können nun Geld zurückverlangen.
Die BGH-Entscheidung, dass die RWE-Klauseln in Gassonderkunden-verträgen den Anforderungen an Transparenz und Ausgewogenheit nicht genügen und unwirksam sind, bedeutet im Klartext: Die Gesellschaft muss die unberechtigten vereinnahmten Gelder zurückzahlen - und zwar nicht nur an die an der Klage beteiligten RWE-Kunden. Auch zahlreiche andere Versorger, die entsprechende Klauseln nutzen, stehen jetzt in der Pflicht.
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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die die Klage gegen RWE im Namen der 25 Gaskunden angestrengt hatte, appelliert deshalb an die Versorger, hierbei ein schlankes und verbraucherfreundliches Verfahren zu etablieren.













