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Eon und RWE: Gaskunden haben Anspruch auf Rückerstattung
Der Grundeigentümer-Verband Hamburg hat erfolgreich gegen Eon geklagt. Aufgrund unwirksamer Preisanpassungsklauseln erhalten die Teilnehmer der Sammelklage jetzt einen Teil ihrer Gaskosten zurück. Die Beträge liegen zum Teil in vierstelliger Höhe, wie der „Spiegel“ berichtet.
Die Verbraucher-zentrale Hamburg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch viele andere Gaskunden von Eon immer noch Anspruch auf Erstattung ihrer Gaskosten haben. Die Rechtslage sei mit den von der Verbraucherzentrale 2004 und 2009 eingereichten Sammelklagen im Januar 2013 rechtskräftig geklärt.
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Neben Gaskunden von Eon haben auch viele Gaskunden von RWE Anspruch auf eine Rückerstattung ihrer Gaskosten, nach dem ein Urteil des Bundesgerichtshofes die Vertragsklauseln für unwirksam erklärt hatte, mit denen der Energieversorger RWE seine Kunden über anstehende Gaspreiserhöhungen informiert hatte.
Die Hamburger Verbraucherschützer raten betroffenen Gaskunden, von einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale prüfen zu lassen, ob ein Anspruch besteht und ob er bereits verjährt ist. Erstattungsansprüche der Verbraucher verjähren in drei Jahren.
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Neben Gaskunden von Eon haben auch viele Gaskunden von RWE Anspruch auf eine Rückerstattung ihrer Gaskosten, nach dem ein Urteil des Bundesgerichtshofes die Vertragsklauseln für unwirksam erklärt hatte, mit denen der Energieversorger RWE seine Kunden über anstehende Gaspreiserhöhungen informiert hatte.
Die Hamburger Verbraucherschützer raten betroffenen Gaskunden, von einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale prüfen zu lassen, ob ein Anspruch besteht und ob er bereits verjährt ist. Erstattungsansprüche der Verbraucher verjähren in drei Jahren.













