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Veraltete Heizkessel müssen 2015 ausgetauscht werden

19.12.2014 von
Veraltete Heizkessel

Ab dem 1. Januar 2015 dürfen veraltete Heizkessel, die vor 1985 installiert wurden, nicht mehr betrieben werden. So schreibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vor um zu verhindern, dass veraltete Heizkessel das Klima über Gebühr belasten.

Hausbesitzer, die sich unsicher sind, ob sie veraltete Heizkessel haben oder ob für sie eine Ausnahme gilt, erkundigen sich am besten bei einem Fachhandwerker. "Veraltete Heizkessel sind ein Energie- und Geldfresser. Ob Austauschpflicht oder nicht: Ist der Kessel älter als 15 Jahre, sollte man über einen Ersatz nachdenken und sich beraten lassen. Das lohnt sich", erklärt Werner Willmes, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas.

Wer veraltete Heizkessel erneuert, der sollte auf effiziente Technik setzen. Die preisgünstigste Variante ist die Erdgas-Brennwerttechnik, die sich mit erneuerbaren Energien wie Solarthermie kombinieren lässt. "Mit Erdgas-Brennwertheizungen spart man Monat für Monat Heizkosten und schont dabei das Klima. Durch die geringeren Kosten hat sich die Investitionfür den Heizungsaustausch auch schnell bezahlt gemacht", so Willmes.

2015 gibt es noch viele weitere Veränderungen für die Verbraucher. Die neusten Informationen gibt es in unserem Artikel: Neuerungen in Sachen Energie ab 2015