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Denkmalsschutz vs. energetische Sanierung


JugendstilDie energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes ist eine logistische Herausforderung. Denn von außen darf man dem Haus mit der attraktiven Fassade sein modernes Innenleben möglichst nicht ansehen. Viele Hausbesitzer scheuen deshalb den Aufwand, spüren aber immer stärker angesichts steigender Energiepreise, dass sich auch baukulturelle Denkmäler langfristig nur mit vertretbaren Heizkosten bewirtschaften lassen.
 
Dass eine Sanierung möglich ist, zeigen etliche denkmalgeschützte Altbauten, die schon hundert Jahre und mehr auf dem Buckel haben. "Ziel einer Sanierung sollte sein, Denkmalschutzinteressen mit den Energieeinsparmaßnahmen in Einklang zu bringen", erklärt Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg, das Hausbesitzer bei ihren Projekten unterstützt.
 
Der Verband privater Bauherren empfiehlt, vor der Sanierung von einem Sachverständigen ein Gutachten erstellen zu lassen, in dem die Besonderheiten des Gebäudes und die Wirkung der geplanten Maßnahmen auf die Substanz genau analysiert werden. Nur so können alle Auflagen erfüllt und Bauschäden vermieden werden. Unentbehrlich sei auch die sorgfältige Betreuung der Baustelle und die Wahl der Spezialisten.
Denn nicht jede Firma könne ein Baudenkmal sanieren, vielen fehle das Know-how.
 
Die besondere Aufgabe besteht darin, die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild weitgehend zu erhalten, meint Gerhard Freier von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. "So dürfen etwa Jugendstilfassaden aus der Jahrhundertwende nicht einfach hinter einer Wärmedämmung verschwinden." Voraussetzung für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude sei, dass bei der Planung alle Beteiligten, von der Denkmalschutzbehörde über Architekten, Fachplaner, Bau- und Energieexperten, Handwerker bis zu den Nutzern eng zusammenarbeiten.
 
Eine denkmalgeschützte Fassade muss kein Hindernis für eine gute Wärmedämmung sein, meint Gerhard Freier. Bei einer Blockrandbebauung ist oftmals nur die Fassade zur Straße hin gegliedert und liebevoll verziert. Die Fassade zum Hof und zum Nachbargebäude dagegen ist lediglich verputzt. "In diesen Fällen kann die Hoffassade von außen gedämmt werden. Zur Straßenseite besteht die Möglichkeit der Innendämmung", so der Experte. Wichtig sei, dass Material und Konstruktion der Wand aufeinander abgestimmt und bauphysikalisch geprüft werden. Wird eine Fassade von innen gedämmt, empfiehlt sich der Einsatz von Calciumsilikat- oder Mineraldämmplatten.
 
Auch die neuen Fenster sollten nach außen hin nicht auffallen. Energiesparfenster mit einem breiteren Rahmen werden in der Regel von der Denkmalschutzbehörde abgelehnt. Aber die alten Fenster können unter Einsatz von Wärmeschutzverglasung nachgebaut oder die vorhandenen Fenster restauriert werden.
 
Die Wärmedämmung von Dach und Kellerdecke ist meist ohne Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds machbar. Ist der Dachstuhl nicht ausgebaut, besteht die Möglichkeit, einfach die oberste Geschossdecke zu dämmen. "Geht das nicht, kann zwischen und unter den Sparren gedämmt werden. So bleiben die Optik und Proportion des Gebäudes erhalten", rät Gerhard Freier. Die Dämmung der Kellerdecke von unten können Hausbesitzer sogar selbst vornehmen.
 
Unproblematisch ist im Baudenkmal der Austausch der Heizung. Selbst erneuerbare Energien wie der Einsatz von Holzpelletkesseln sind kein Problem. Nur bei Solaranlagen auf dem Dach gibt es oft Hindernisse. Aber unmöglich ist es nicht, sie auf denkmalgeschützten Gebäuden zu installieren.
 
Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig besagt, dass das zulässig ist, soweit das Bauwerk dadurch nicht so verändert wird, dass der Denkmalwert wesentlich beeinträchtigt wird (AZ: 2 A 180/05). Im verhandelten Fall durfte der Bauherr auf seinem um 1802 errichteten Fachwerkhaus in 4-Ständerbauweise eine Solaranlage anbringen. Der Denkmalschutz sei dadurch nicht gefährdet, meinten die Richter. Zumal die blauschwarzen Kollektoren nur etwa ein Viertel der Fläche des Süddaches einnehmen und von der üblichen roten Dachfarbe noch ein beträchtlicher Teil als historischer Schauwert sichtbar bleibt.
 
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