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Droht eine Liefersperre, kann der Verbraucher gerichtlich eine "Einstweilige Verfügung" beantragen. Dadurch erzwingt das Gericht eine Fortsetzung der Lieferung. Hierzu kann man sich an die Rechtspfleger des Amtsgerichtes wenden, die den Fall für den Verbraucher aufnehmen, ohne dass Kosten entstehen. Ein Anwaltzwang besteht erst bei einem Streitwert von 5.000 Euro.
Grundsätzlich gilt bei dieser Art der gerichtlichen Auseinandersetzung der Rechtsgrundsatz "Der Verlierer zahlt". Verliert der Verbraucher den Prozess, hat er die Kosten des Gerichtes und die des gegnerischen Anwalts zu tragen. Bei einem Streitwert von 600 Euro belaufen sich die Gerichtskosten beispielsweise auf 35 Euro und die Anwaltskosten auf 45 Euro zzgl. Umsatzsteuer und Auslagen.
Bei offensichtlich falschen Abrechnungen soll sich der Verbraucher trotz angedrohter Liefersperre nicht vor einer Auseinandersetzung mit dem Energieunternehmen scheuen.













