BGH bestätigt unwirksame Preisklausel
Weil der Energiekonzern RWE in seinen Vertragsklauseln nicht angab, aus welchen Gründen und nach welchem Modus die Gaspreise für Sonderkunden steigen können, muss er nun unrechtmäßig verlangte Preisanhebungen zurückzahlen.
Der Bundesgerichtshof erklärte in seinem Urteil vom 31. Juli 2013 die von RWE verwendeten Preis-anpassungsklauseln in Sonderverträgen, die nur die in der Verordnung für Kunden enthaltene Regelung übernehmen oder auf diese verweisen, für unwirksam. In einem 2006 initiierten Sammel-klageverfahren gegen die RWE hatte die Verbraucherzentrale NRW wegen fehlender Rechtsgrundlage exemplarisch für 25 Verbraucher Rückforderungsansprüche aus überhöhten Rechnungen für die Jahre 2004 bis 2006 geltend gemacht. RWE muss nun insgesamt 16.128,63 Euro zahlen.
Eine Entscheidung mit weit reichenden Folgen:
Wer Verträge mit gleich lautenden Klauseln abgeschlossen hat, kann nun ebenfalls Geld zurückverlangen. Die Rückzahlung erfolgt allerdings nichtautomatisch. Betroffene müssen bei ihren Energieversorgern zunächst Widerspruch gegen Rechnungen einlegen und Erstattungen einfordern.
Bin ich betroffen? Was sind Sonderkunden?
Anders als der Begriff vermuten lässt, sind Sonderkunden kein Sonderfall beider Gasversorgung, sondern das vorherrschende Vertragsmodell. Mehr als 70 Prozent der fast 13,5 Millionen deutschen Gaskunden haben Verträge, in denen – abweichend von der gesetzlich geregelten Grundversorgung (sogenannte Tarifkunden) – besondere Konditionen und Preise für den Gasbezug vereinbart sind.
Wer schon einmal den Gastarif bei seinem Versorger gewechselt oder sich für einen anderen Gasanbieter entschieden hat, ist Sonderkunde. Und hat damit unter Umständen einen Vertrag, nach dessen Klauseln Gaspreise ohne ausreichende Gründe erhöht werden können. Diese finden sich nämlich nach wie vor in den Energielieferverträgen von RWE und anderen Versorgen.
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Gasanbieterwechsel jetzt prüfen
Auch wenn der BGH die gängigen Klauseln für Sonderverträge jetzt für unwirksam erklärt hat, ist immer noch unklar, wie rechtswirksame Preisanpassungsklauseln künftig aussehen sollen. Die Verbraucherzentrale fordert den Gesetzgeber deshalb auf, endlich rechtliche Grundlagen für transparente Preisanpassungen zu schaffen. Eine Verordnung für Sonderkunden zu erlassen oder eine entsprechende Regelung ins Energiewirtschaftsgesetz einzufügen, sind nach Ansicht der Verbraucherschützer dabei sinnvolle Wege.













