Gaspreis-Sammelklage gegen Eon Hanse auf der Zielgeraden
Nach mehr als sieben Jahren Prozessdauer neigt sich der Prozess über die Sammelklage von 53 Gaskunden gegen Eon Hanse dem Ende zu, wie die Verbraucherzentrale Hamburg mittteilt. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat für den 5. Dezember 2012 eine mündliche Verhandlung angesetzt und zuvor in einem Beschluss mitgeteilt, dass es im Sinne der Gaskunden seine Rechtsauffassung korrigiert hat.
Die im April 2005 erhobene Klage war die erste Sammelklage gegen einen deutschen Energieversorger. Die ursprünglich 55 Kläger wurden von der Verbraucherzentrale Hamburg koordiniert und unterstützt. Die Klage richtet sich auf Feststellung der Unwirksamkeit der Preiserhöhungen der Eon Hanse. Vor dem Landgericht Hamburg obsiegten die Kunden, weil das Gericht die Vertragsklauseln zur Preisänderung für unwirksam befand. Das von Eon angerufene Oberlandesgericht indes ordnete entgegen der inzwischen vom Bundesgerichtshof im Sinne des Landgerichts Hamburg eingeschlagenen Linie die Einholung von Sachverständigengutachten zur Angemessenheit der Preise an. Mit dem jetzigen Beschluss hat das Oberlandesgericht nun seine Auffassung korrigiert und die Sachverständigen „abbestellt“.
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Die Verbraucher, die nach Widerspruch das Verlangte unter Vorbehalt gezahlt hatten, haben einen Erstattungsanspruch gegen Eon, allerdings nur für die letzten drei Jahre. Für diese „Vorbehaltszahler“ ist eine weitere Sammelklage der Verbraucherzentrale beim Oberlandesgericht anhängig.













