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Verbraucherzentrale entdeckt unwirksame Preisklauseln
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein führt derzeit einen Marktcheck der in Schleswig-Holstein ansässigen Energieversorger durch, bei dem sie festgestellt hat, dass eine Vielzahl der Unternehmen unwirksame Preisanpassungsklauseln für ihre Sonderverträge im Gas- und Strombereich verwenden.
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Befindet sich in dem Vertrag eine Klausel, die unwirksam ist, durfte das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt die Preise erhöhen. Verbraucher können dann im Rahmen eines Widerspruchs den zu viel bezahlten Betrag für die letzten drei Jahre zurückverlangen und sind nicht verpflichtet, den geforderten Mehrbetrag zu zahlen. Darüber hinaus steht dem Verbraucher bei Preiserhöhungen stets ein Sonderkündigungsrecht zu.
Um Verbraucher vor der weiteren Verwendung unwirksamer Preisänderungsklauseln zu schützen, werden die Energieversorger, die unwirksame Preisklauseln verwenden, von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein abgemahnt.
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Gasanbieterwechsel jetzt prüfen
In fast allen Verträgen von Energieversorgern findet sich eine Preisanpassungs-klausel, nach der das Unternehmen seine Preiserhöhungen durchführen darf. Enthält eine solche Klausel in einem Sondervertrag einen Verweis auf § 5 Gas-/StromGVV ist die Klausel unwirksam. Das hatte der BGH mit Urteil vom 31.07.2013 festgestellt. Trotzdem wurden von der Verbraucherzentrale bereits elf Energieversorger gefunden, die immer noch mit dieser Formulierung arbeiten.Vielleicht interessiert Sie auch:
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